Sonnenstudio-Verbot für Jugendliche ist Gesetz Drucken E-Mail

 

 

§ 4
Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit

künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios,

ähnlichen Einrichtungen

oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen

 nicht gestattet werden.

 

 

Ab sofort ist es nur noch mit Personalausweis,

 Reisepass oder Führerschein möglich

die Kabinen zu aktivieren.