| Sonnenstudio-Verbot für Jugendliche ist Gesetz |
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§ 4 künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Ab sofort ist es nur noch mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein möglich die Kabinen zu aktivieren.
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